Wiesbaden/Frankfurt/Main: Mietpreisbremse unwirksam? - Land verteidigt Übergangslösung

Hessen hat die Verordnung zur Mietpreisbremse 2025 verlängert - und dabei laut Amtsgericht Frankfurt Fehler gemacht. Minister Mansoori weist das zurück - und erklärt, wie es weitergehen soll.

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Das Amtsgericht Frankfurt hält die gegenwärtige Verlängerung der Mietpreisbremse für unwirksam - doch Hessens Minister für Wirtschaft und Wohnen gibt Entwarnung. Kaweh Mansoori (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur, gerade um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, habe das Land nach Auslaufen seiner fünfjährigen Mieterschutzverordnung im November 2025 diese zunächst um ein Jahr verlängert. Spätestens im November 2026 solle eine fünfjährige aktualisierte Nachfolgeregelung in Kraft treten: "Daran arbeiten wir bereits mit Hochdruck."

Das schlagzeilenträchtige Urteil des Amtsgerichts Frankfurt von Mitte Juni sei lediglich "eine noch nicht rechtskräftige und noch nicht obergerichtlich bestätigte Einzelfallentscheidung", erklärte Mansoori. Diese wirke sich nur auf den verhandelten Rechtsstreit einer Mieterin und einer Vermieterin aus - der in zweiter Instanz auch weitergehen könnte. Keinesfalls hebe das Urteil generell Hessens Verordnungsverlängerung zur Mietpreisbremse auf. Derartige Brückenlösungen aus rechtlichen Gründen seien nicht ungewöhnlich.

Gericht: Mietpreisbremse hätte nicht verlängert werden dürfen

Das Amtsgericht zeigte sich dagegen überzeugt, dass die ursprüngliche Verordnung nicht hätte verlängert werden dürfen, da sie auf fünf Jahre begrenzt gewesen sei. Eine Verlängerung sei daher gleichzustellen mit einem Neuerlass der Verordnung und den entsprechenden Anforderungen.

Als Grundlage für die Verlängerung Ende 2025 hatte das Land Daten von 2014 bis 2019 herangezogen, obwohl aktuellere Zahlen vorgelegen hätten. Die seien aber nicht genutzt worden, so das Gericht. Eine Mietpreisbremse gilt nur in bestimmten Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Im Laufe der Jahre kann sich die Situation ändern.

Teilsieg einer Mieterin

Die Mieterin im Frankfurter Prozess hatte wegen aus ihrer Sicht zu hoher Miete geklagt - und sich auf die Mietpreisbremse berufen. Für vergangene Mietzahlungen gab das Amtsgericht der Klägerin recht. Doch bei der Feststellung der künftigen Miete wies es die Klage ab.

Laut Mieterbund hängen die Mieter der betroffenen hessischen Kommunen fortan in der Luft, "denn nun ist zu befürchten, dass sich andere Gerichte diesem Urteil anschließen werden. Derzeit steigen die Mieten weiter nach oben."

Der Eigentümerverband Haus & Grund warf der schwarz-roten Landesregierung vor, sie habe mit ihrer Verlängerung der Verordnung "eine erhebliche Verunsicherung in alle Mietverhältnisse in den betroffenen Kommunen getragen".

Der Streit erreicht den Landtag

Die FDP-Opposition im Landtag will an diesem Donnerstag (25.6.) im zuständigen Parlamentsausschuss Wirtschaftsstaatssekretär Johannes Loheide zu "rechtlichen Zweifeln an der Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnung" befragen. FDP-Fraktionschef Stefan Naas monierte, das Wirtschaftsministerium habe mit der Brückenlösung die Regelungen "in den Sand gesetzt".

Die oppositionelle Grünen-Fraktion kritisierte, dass Minister Mansoori nicht selbst im Ausschuss Rede und Antworte stehe. Dieser sagte der dpa, er müsse gleichzeitig beim Frankfurter Flughafen bei der Inbetriebnahme eines Bauabschnitts bei der Erneuerung eines Luftfrachtzentrums sprechen. Dort solle mit einer Investition von rund einer halben Milliarde Euro "der modernste Luftfrachthub Europas" entstehen.

Minister: Zweites Gutachten kurz vor Abschluss

Vizeregierungschef Mansoori erklärte der dpa zudem, sein Ministerium habe rechtzeitig ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Doch seien relevante statistische Daten hierfür erst mit zwei bis drei Jahren Verzögerung veröffentlicht worden. Zudem habe sich der Ukraine-Krieg auch auf Hessens Wohnungsmarkt und Wohnungsbau negativ ausgewirkt.

Die Landesregierung befürchte bei dem Gutachten daher Rechtsunsicherheiten - und habe ein neues in Auftrag gegeben. Dies werde derzeit "finalisiert", um als Basis der neuen fünfjährigen Mieterschutzverordnung zu fungieren.

Minister: Richtige politische Abwägung

Minister Mansoori betonte, die einjährige Übergangsregelung sei eine richtige politische Abwägung gewesen. Die Alternative wäre gewesen, "die besonderen Mieterschutzvorschriften Ende 2025 ersatzlos entfallen zu lassen".

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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