Polizei-News Erkrath, 24.06.26: Hund in Auto zurückgelassen - Verfahren gegen Halter eingeleitet -
Ein Vergehen wurde aktuell von der Polizei in Erkrath gemeldet. Was ist bisher bekannt?
Erstellt von Team Datenjournalismus - Uhr
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In Erkrath hat die Polizei ein Verfahren wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz gegen einen 63 Jahre alten Deutschen eingeleitet: Der Mann hatte am Dienstag (23. Juni 2026) bei Außentemperaturen von über 30 Grad seinen Hund über einen längeren Zeitraum in seinem verschlossenen Auto gelassen.
Folgendes war geschehen:
Gegen 17:45 Uhr stellte ein Passant an der Straße "Steinhof" einen in einem verschlossenen Auto zurückgelassenen Hund fest. Aufgrund der hohen Außentemperaturen von über 30 Grad und der damit verbundenen Sorge um den Hund alarmierte der Mann die Polizei, die schnell vor Ort war. Hierbei stellte sie fest, dass der mittelgroße Hund stark hechelte und augenscheinlich erheblich erschöpft war.
Noch bevor die Einsatzkräfte den Hund gewaltsam aus dem Auto befreien konnten, erschien in diesem Moment der Fahrzeug- und Hundehalter auf dem Parkplatz. Der Mann gab an, seit etwa 17 Uhr in einem benachbarten Fitnessstudio trainiert, hierbei jedoch in kurzen Abständen nach dem Hund geschaut zu haben.
Die Aussagen deckten sich jedoch nicht mit den Beobachtungen durch den Zeugen. Daraufhin leitete die Polizei ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen den Mann ein.
Die Polizei nimmt diesen Vorfall zum Anlass für einen wichtigen Appell:
Bei sommerlichen Temperaturen kann sich ein Auto innerhalb kürzester Zeit extrem erhitzen - der Innenraum kann dabei zu einem regelrechten "Backofen" werden. Für im Fahrzeug zurückgelassene Kinder oder Tiere kann dies lebensgefährlich werden.
Die Polizei stellt klar: Lassen Sie niemanden im Auto zurück - auch nicht "nur mal eben" kurz beim Einkaufen oder für andere Erledigungen.
Was sollten Sie tun, wenn Sie ein Kind oder einen Hund in einem überhitzten Auto feststellen und von dem Fahrzeughalter beziehungsweise der Fahrzeughalterin nichts zu sehen ist?
In diesem Fall sollten Sie vor Ort schauen, ob ein Berechtigter aufzufinden ist. Ist das nicht der Fall, scheuen Sie sich nicht davor, die Polizei zu rufen. Die Einsatzkräfte wissen, was zu tun ist. Wenn Ihrer Ansicht nach eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht, dürfen Sie zur Rettung auch die Scheibe des Fahrzeugs einschlagen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Polizei Mettmann vom 24.06.2026 gegen 10:49 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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