Mobile Blitzer in Scheden aktuell am Dienstag: Hier stehen am 23.06.2026 mobile Blitzer

Achtung, Radarkontrolle! In Scheden kann es für Verkehrsteilnehmer am 23.06.2026 unangenehm werden. Auf diesen Straßen ist am Dienstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Tempoverstöße riskieren.

Erstellt von - Uhr

Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) (Foto) Suche
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper

Geblitzt wird in Scheden nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Scheden kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Scheden, Kreis Göttingen: Aktuelle Blitzer-Standorte am 23.06.2026 in der Region in Niedersachsen

📍 Auf der Mündener Straße, PLZ 37127 in Scheden (Tempolimit 60 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 23.06.2026 um 11:57 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 23.06.2026, 12:19 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die zulässigen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.06.2026, 12:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere Artikel aus der Automobilbranche:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.