Blitzer in Engelsbrand aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 24.06.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarkontrolle! Am 24.06.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Engelsbrand unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

In Engelsbrand wurden nach aktuellen Angaben 2 mobile Blitzer aufgebaut. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Alle Radarfallen am 24.06.2026 in Engelsbrand, Enzkreis, Baden-Württemberg

Geblitzt wird 📍 auf dem Tannenweg, PLZ 75331 in Engelsbrand, Engelsbrand (Ort). Gemeldet wurde der Blitzer am 24.06.2026 um 14:04 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

Desweiteren ist ein Blitzer 📍 auf der Eichbergstraße, PLZ 75331 in Grunbach aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 24.06.2026 um 11:33 Uhr bekannt.

(Letzte Aktualisierung: 24.06.2026, 15:15 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.06.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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