Mobile Blitzer in Heroldstatt aktuell am Freitag: Raser aufgepasst! Hier wird am 19.06.2026 geblitzt
Autofahrer aufgepasst! Wer heute (19.06.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Heroldstatts Straßen unterwegs ist, könnte Post aus Flensburg bekommen. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Heroldstatt an diesem Freitag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Raser können momentanen Meldungen zufolge in Heroldstatt auf insgesamt 2 Straßen in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Baden-Württemberg sind daher ohne Gewähr.
Alle Radarfallen am 19.06.2026 in Heroldstatt, Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg
Im 📍 Bereich L230, PLZ 72535 in Ennabeuren, Breithülen (Tempolimit 60 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 19.06.2026 um 06:22 Uhr.
Vorsicht außerdem im 📍 Bereich Neue Siedlung (Postleitzahl 72535 in Ennabeuren, Breithülen): Hier blitzt es in einer 70 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 19.06.2026 um 06:18 Uhr und zusätzlich bestätigt am 19.06.2026, 06:18 Uhr.
(Stand: 19.06.2026, 07:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.06.2026, 07:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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