Mobile Blitzer in Schnelldorf aktuell am Dienstag: Wo Sie am 23.06.2026 in eine Radarfalle geraten können
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 23.06.2026. An diesem Dienstag sollten sich alle Autofahrer in Schnelldorf an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es finden Radarkontrollen statt! Wir haben alle Standorte für aufgebaute Blitzer in Schnelldorf für Sie gesammelt.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können derzeitigen Meldungen zufolge in Schnelldorf im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen Blitzer geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Schnelldorf kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Schnelldorf, Kreis Ansbach: Blitzer-Standorte am 23.06.2026 in der Region in Bayern
Seit 23.06.2026 um 13:23 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort St1066 (PLZ 91625 in Haundorf). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 23.06.2026, 15:19 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.06.2026, 15:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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