Blitzer in Spreetal aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 24.06.2026
Im Straßenverkehr von Spreetal müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Mittwoch, 24.06.2026) ganz besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. Wo momentan geblitzt wird und was es sonst über mögliche Strafen zu wissen gibt, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Spreetal an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Bautzen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Spreetal gerechnet werden.
Die Standorte für Radarfallen in Spreetal, Kreis Bautzen, Sachsen am 24.06.2026
Geblitzt wird im 📍 Bereich B97, PLZ 02979 in Burg. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.06.2026 um 11:59 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
(Stand von: 24.06.2026, 12:47 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempovergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Juni 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.06.2026, 12:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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