Mobile Blitzer in Haßmersheim aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Blitzer am 23.06.2026

Achtung, Radarfalle! Am 23.06.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Haßmersheim teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Dienstag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

Erstellt von - Uhr

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Aktuellen Informationen zufolge wird in Haßmersheim gerade an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Haßmersheim kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle Radarkontrollen am 23.06.2026 in Haßmersheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg

Geblitzt wird im 📍 Bereich Gundelsheimer Schleuse, PLZ 74855 in Neckarmühlbach. Gemeldet wurde der Blitzer am 23.06.2026 um 10:22 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.

(Stand von: 23.06.2026, 11:20 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.06.2026, 11:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere Artikel aus der Automobilbranche:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.