Mobile Blitzer in Höheinöd aktuell am Samstag: Wo am 20.06.2026 Radarfallen stehen

Rasern in Höheinöd drohen diesen Samstag (20.06.2026) deftige Strafen, denn es wird wieder geblitzt. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihre Geschwindkeit achten sollten, erfahren Sie hier auf news.de.

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Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Höheinöd an einem Standort gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 20.06.2026, 15:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Blitzerstandorte in Höheinöd, Kreis Südwestpfalz, Rheinland-Pfalz am 20.06.2026

Seit 20.06.2026 um 09:03 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort A62 (PLZ 66989 in Höheinöd). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 20.06.2026, 15:16 Uhr)

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Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.06.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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