Mobile Blitzer in Plessa aktuell am Sonntag: Mobile Blitzer am 21.06.2026

Achtung, Radarkontrolle! Am 21.06.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Plessa unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Sonntag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) (Foto) Suche
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Momentan ist in Plessa an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu fahren. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Standorte für Radarfallen in Plessa, Kreis Elbe-Elster, Brandenburg am 21.06.2026

Seit 21.06.2026 um 11:21 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Schützelstraße (PLZ 04928 in Plessa). Hier gilt ein Tempolimit von 20 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 21.06.2026, 12:46 Uhr)

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Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.06.2026, 12:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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