Blitzer in Mühlau aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 19.06.2026
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 19.06.2026. Diesen Freitag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Mühlau an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn hier lauern Radarkontrollen! In diesem Artikel auf news.de finden Sie die aktuellen mobilen Blitzer in Mühlau und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Mühlau an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Mühlau gerechnet werden.
Mühlau, Kreis Mittelsachsen: Radarfallen am 19.06.2026 in der Region in Sachsen
Geblitzt wird im 📍 Bereich Am Mühlbachtal, PLZ 09241 in Mühlau. Gemeldet wurde der Blitzer am 19.06.2026 um 14:45 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 10 km/h.
(Stand von: 19.06.2026, 15:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.06.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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