Mobile Blitzer in Gensingen aktuell am Dienstag: Wo Sie am 07.04.2026 in eine Radarfalle geraten können

Im Straßenverkehr von Gensingen müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Dienstag, 07.04.2026) auf der Hut sein, dass ihr Tacho nicht zu viel anzeigt. Wo aktuell mobile Blitzer aufgebaut sind und mit welchen Geldstrafen zu rechnen ist, lesen Sie hier auf news.de.

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Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) (Foto) Suche
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Gensingen an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Gensingen gerechnet werden.

Alle mobilen Radarfallen am 07.04.2026 in Gensingen, Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz

Seit 07.04.2026 um 07:50 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich A61 (PLZ 55457 in Gensingen). Hier gilt ein Tempolimit von 60 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 07.04.2026, 11:19 Uhr)

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Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach § 23 StVO ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] einsatzbereit, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.04.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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