Mobile Blitzer in Roßtal aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarfallen am 17.06.2026

Achtung, Radarkontrolle! Am 17.06.2026 kann es für Autofahrer in Roßtal kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Mittwoch besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Geblitzt wird in Roßtal nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 17.06.2026, 19:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Roßtal, Kreis Fürth: Blitzer-Standorte am 17.06.2026 in der Region in Bayern

📍 Auf dem Heuweg, PLZ 90574 in Oedenreuth, Kastenreuth (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 17.06.2026 um 13:44 Uhr.

(Stand von: 17.06.2026, 19:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.06.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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