Blitzer in Massen-Niederlausitz aktuell am Donnerstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 18.06.2026
Am 18.06.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Diesen Donnerstag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Massen-Niederlausitz an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Wir haben alle Standorte für mobile Blitzer in Massen-Niederlausitz bequem in einer Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Massen-Niederlausitz an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Massen-Niederlausitz kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 18.06.2026 die Blitzer in Massen-Niederlausitz, Kreis Elbe-Elster, Brandenburg
Seit 18.06.2026 um 06:07 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich B96 (PLZ 03238 in Betten, Massen-Niederlausitz). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 18.06.2026, 08:45 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
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- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Juni 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.06.2026, 08:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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