Mobile Blitzer in Lohr am Main aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 23.06.2026 geblitzt
Auf den Straßen von Lohr am Main müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Dienstag, 23.06.2026) ganz besonders darauf achten, dass sie sich kein teures Foto einhandeln. Wo aktuell geblitzt wird und was es sonst über mögliche Strafen zu wissen gibt, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Geblitzt wird in Lohr am Main den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Lohr am Main kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Blitzer am 23.06.2026 in Lohr am Main, Kreis Main-Spessart, Bayern
Seit 23.06.2026 um 07:07 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Rodenbacher Straße (PLZ 97816 in Sendelbach, Lohr). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 23.06.2026, 07:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Juni 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.06.2026, 07:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Mehrere Hundert Euro Bußgeld! So teuer wird's bei diesen Ordnungswidrigkeiten im Stau
- Saubere statt beschlagener Scheiben: Tipps und Tricks für bessere Sicht
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.