Blitzer in Herzberg (Elster) aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 24.06.2026 in eine Radarfalle geraten können

Mobile Blitzer in Herzberg (Elster)! Auch am heutigen Mittwoch (24.06.2026) sind Radarkontrollen aufgebaut und sollen Temposünder zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Herzberg (Elster).

Erstellt von - Uhr

Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) (Foto) Suche
Unachtsamkeiten im Straßenverkehr können hohe Strafen zur Folge haben, denn mobile Blitzer lauern überall. (Symbolbild) Bild: dpa / Alexander Körner

In Herzberg (Elster) ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Elbe-Elster. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Herzberg (Elster) gerechnet werden.

Die Standorte für Radarkontrollen in Herzberg (Elster), Kreis Elbe-Elster, Brandenburg am 24.06.2026

Geblitzt wird im 📍 Bereich Am Fermerswalder Bahnhof, PLZ 04916 in Züllsdorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.06.2026 um 06:15 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h.

(Stand von: 24.06.2026, 12:47 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.06.2026, 12:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.