Blitzer in Dietramszell aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 24.06.2026 geblitzt?

In Dietramszell stehen am Mittwoch mobile Tempokontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 24.06.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Dietramszell.

Erstellt von - Uhr

Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Geblitzt wird in Dietramszell nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 24.06.2026, 11:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Dietramszell, Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Aktuelle Blitzer-Standorte am 24.06.2026 in der Region in Bayern

Seit 24.06.2026 um 10:55 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort St2368 (PLZ 83623 in Obermühlthal, Trischberg). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 24.06.2026, 11:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Die Regeln für Blitzerwarner

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.06.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Alles rund ums Auto:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.