Mobile Blitzer in Ahrensfelde aktuell am Montag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 06.04.2026

Achtung, Radarkontrolle! Am 06.04.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Ahrensfelde unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Montag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vorsicht vor versteckten mobilen Blitzern. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Ahrensfelde an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Brandenburg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Ahrensfelde gerechnet werden.

Ahrensfelde, Kreis Barnim: Radarfallen am 06.04.2026 in der Region in Brandenburg

Im 📍 Bereich Hellersdorfer Weg, PLZ 16356 in Eiche, Eiche Süd (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 06.04.2026 um 11:39 Uhr.

(Stand: 06.04.2026, 12:45 Uhr)

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Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.04.2026, 12:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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