Blitzer in Tutzing aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 19.06.2026 geblitzt?
"Fuß vom Gas" heißt es am 19.06.2026. Auch am heutigen Freitag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Tutzing an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn hier lauern Radarkontrollen! Wir haben alle Positionen für aufgebaute Blitzer in Tutzing für Sie gesammelt.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können aktuellen Meldungen zufolge in Tutzing im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Tutzing gerechnet werden.
Tutzing, Kreis Starnberg: Aktuelle Standorte für mobile Blitzer am 19.06.2026 in der Region in Bayern
Achtung am 📍 Standort Hauptstraße (Postleitzahl 82327): Wie am 19.06.2026 um 11:26 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
(Stand von: 19.06.2026, 11:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Juni 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.06.2026, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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