Blitzer in Lohfelden aktuell am Montag: Hier stehen am 22.06.2026 mobile Blitzer
Eine Radarkontrolle kann kostspielig werden. Wer heute (22.06.2026) mit zu hoher Geschwindigkeit auf Lohfeldens Straßen unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Montag die mobilen Blitzer versteckt sind und was sonst wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Informationen zufolge wird in Lohfelden gerade an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 22.06.2026, 16:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Standorte für Radarfallen in Lohfelden, Kreis Kassel, Hessen am 22.06.2026
📍 Auf der Lange Straße, PLZ 34253 in Ochshausen, Am Hammelsberg (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 22.06.2026 um 14:03 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 22.06.2026, 16:16 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem Radfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.06.2026, 16:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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