Mobile Blitzer in Niederzier aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 24.06.2026 geblitzt
Heute wird in Niederzier die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Mittwoch unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. Auf welchen Straßen in Niederzier am 24.06.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie bei news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Niederzier an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Niederzier gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 24.06.2026 die mobilen Radarfallen in Niederzier, Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird am 📍 Standort L264, PLZ 52382 in Hambach. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.06.2026 um 09:13 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 24.06.2026, 11:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.06.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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