Blitzer in Villingen-Schwenningen aktuell am Dienstag: Mobile Blitzer am 07.04.2026
Mobile Blitzer in Villingen-Schwenningen! Auch am heutigen Dienstag (07.04.2026) sind Radarkontrollen versteckt und ahnden zu hohe Geschwindigkeiten. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Villingen-Schwenningen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Villingen-Schwenningen stehen derzeit 5 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Baden-Württemberg sind daher ohne Gewähr.
Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kreis: Aktuelle Standorte für mobile Blitzer am 07.04.2026 in der Region in Baden-Württemberg
| Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
|---|---|---|---|
| B27 (78056 Schwenningen) | - | 07.04.2026, 15:00 Uhr | - |
| Gluckstraße (78054 Schwenningen) | 30 km/h | 07.04.2026, 14:42 Uhr | - |
| Straßburger Straße (78050 Villingen) | 70 km/h | 07.04.2026, 14:39 Uhr | - |
| Karl-Marx-Straße (78054 Schwenningen) | 30 km/h | 07.04.2026, 13:50 Uhr | - |
| B27 (78056 Schwenningen) | - | 07.04.2026, 12:22 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 07.04.2026, 15:16 Uhr)
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Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.04.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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