Mobile Blitzer in Königs Wusterhausen aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 22.06.2026
Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer am heutigen Montag (22.06.2026) mit zu hohem Tempo auf den Straßen von Königs Wusterhausen unterwegs ist, muss mit hohen Gebühren bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Königs Wusterhausen am Montag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Königs Wusterhausen nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Brandenburg sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Königs Wusterhausen, Kreis Dahme-Spreewald, Brandenburg am 22.06.2026
Seit 22.06.2026 um 07:14 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Am Kanal (PLZ 15713 in Wernsdorf). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 22.06.2026, 12:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Juni 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.06.2026, 12:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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