Mobile Blitzer in Ilberstedt aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 17.06.2026 geblitzt?
Auf den Straßen von Ilberstedt müssen Verkehrsteilnehmer heute (Mittwoch, 17.06.2026) auf der Hut sein, dass sie sich kein teures Foto einhandeln. Wo es aktuell blitzt und wie hoch die Strafen ausfallen können, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Aktuellen Meldungen zufolge wird in Ilberstedt im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Salzlandkreis. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Ilberstedt gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 17.06.2026 die mobilen Blitzer in Ilberstedt, Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt
Geblitzt wird im 📍 Bereich A36, PLZ 06408 in Ilberstedt. Gemeldet wurde der Blitzer am 17.06.2026 um 07:25 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
(Stand: 17.06.2026, 08:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Juni 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.06.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Anti-Aging zum Essen: Welche Lebensmittel wirken gegen Falten und Co?
- Für immer weg: Wann droht der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis?
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.