Mobile Blitzer in Neuwied aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 24.06.2026 geblitzt?

Temposündern in Neuwied drohen diesen Mittwoch (24.06.2026) deftige Strafen, denn es sind Radarfallen aufgebaut. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders wachsam sein sollten, erfahren Sie hier auf news.de.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

Momentan ist in Neuwied an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Neuwied kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Neuwied: Aktuelle Blitzer-Standorte am 24.06.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz

Seit 24.06.2026 um 09:13 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Rostocker Straße (PLZ 56566 in Block). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 24.06.2026, 15:18 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.06.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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