Blitzer in Delmenhorst aktuell am Sonntag: Wo Sie am 05.04.2026 in eine Radarfalle geraten können
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 05.04.2026. Auch an diesem Sonntag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Delmenhorst an die vorgeschriebenen Geschwindigkeit halten, denn sonst drohen teils hohe Bußgelder! In diesem Artikel auf news.de finden Sie die aktuellen mobilen Blitzer in Delmenhorst und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
In Delmenhorst wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 05.04.2026, 16:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 05.04.2026 die mobilen Radarkontrollen in Delmenhorst, Niedersachsen
Geblitzt wird im 📍 Bereich Friedrich-Ebert-Allee, PLZ 27749 in Mitte, Güterbahnhof Süd auf Höhe City Döner Delmenhorst. Gemeldet wurde der Blitzer am 05.04.2026 um 14:01 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 10 km/h.
(Stand von: 05.04.2026, 16:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.04.2026, 16:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere Artikel aus der Automobilbranche:
- Eilmeldungen im Überblick: Die aktuelle Nachrichtenlage auf news.de
- Autofahren bei Schnee, Eis und Glätte: So machen Sie Ihr KFZ winterfest!
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.