Mobile Blitzer in Werne aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 23.06.2026 geblitzt

Auf den Straßen von Werne müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute, am Dienstag, den 23.06.2026 besonders aufpassen, dass sie nicht mehr als erlaubt fahren. An welchen Positionen momentan geblitzt wird und wann Sie mit unliebsamer Post rechnen müssen, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte Radarkasten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / fottoo

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Infos zufolge in Werne im Augenblick auf insgesamt 3 Straßen in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit kommen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 23.06.2026, 12:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Standorte für Radarkontrollen in Werne, Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen am 23.06.2026

Geblitzt wird am 📍 Standort Selmer Landstraße, PLZ 59368. Gemeldet wurde der Blitzer am 23.06.2026 um 10:01 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

Achtung weiterhin 📍 auf dem Goetheweg (Postleitzahl 59368): Hier blitzt es in einer 30 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 23.06.2026 um 07:38 Uhr und zusätzlich bestätigt am 23.06.2026, 11:26 Uhr.

Auch wird geblitzt 📍 auf der Hammer Straße, PLZ 59368 in Stockum. Gemeldet wurde der Blitzer am 23.06.2026 um 11:22 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand von: 23.06.2026, 12:17 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.06.2026, 12:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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