Blitzer in Aalen aktuell am Freitag: Hier stehen am 19.06.2026 mobile Radarfallen

Achtung, Radarfalle! Am 19.06.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Aalen teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Freitag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Infos zufolge in Aalen an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Baden-Württemberg sind daher ohne Gewähr.

Alle Radarkontrollen am 19.06.2026 in Aalen, Ostalbkreis, Baden-Württemberg

Vorsicht im 📍 Bereich B19 (Postleitzahl 73431 in Hofherrnweiler): Wie am 19.06.2026 um 07:29 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.

(Letzte Aktualisierung: 19.06.2026, 15:17 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Echtzeitwarnungen vor Blitzern über Geräte sind verboten. Dort ist festgelegt: „Fahrzeugführende dürfen kein elektronisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Warnfunktion in Navi-Apps muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.06.2026, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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