Mobile Blitzer in Dortmund aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 24.06.2026

Temposündern in Dortmund drohen diesen Mittwoch (24.06.2026) teils hohe Strafen, denn es werden Radarkontrollen durchgeführt. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders wachsam sein sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.

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Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Dortmund gerade an 4 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Recklinghausen sind daher ohne Gewähr.

Die Blitzerstandorte in Dortmund, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen am 24.06.2026

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Stockumer Straße (44227 Hombruch)50 km/h24.06.2026, 11:33 Uhr-
Burgholzstraße (44145 Innenstadt Nord)30 km/h24.06.2026, 11:23 Uhr-
Emscherallee (44359 Mengede, Nette)70 km/h24.06.2026, 10:51 Uhr-
Westheide (44357 Mengede, Dingen)80 km/h24.06.2026, 07:57 Uhr-

(Stand von: 24.06.2026, 12:15 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie stets die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.06.2026, 12:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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